Staplerschulung

Staplerfahrer Ausbildung:
Ausbildung und Fahrausweis

Wer einen Stapler selbstständig führen will, muss unter anderem eine spezielle Ausbildung machen. Nach bestandener Prüfung erhält der jeweilige Mitarbeiter einen Fahrausweis – auch Staplerschein genannt. Ohne den geht es nicht.
Diese können auch im Rahmen der DGUV Vorschrift 2 geleistet werden
 Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit
Fahrersitz und Fahrerstand.

Die Ausbildung umfasst Theorie und Praxis. Allgemein geht es in der theoretischen Ausbildung darum, grundsätzliche Kenntnisse im Umgang mit Gabelstaplern zu vermitteln. Welche Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten? Wie ist ein Gabelstapler aufgebaut und wie funktioniert er? Wie machen sich Mängel bemerkbar? Welche Verantwortung übernehme ich? Was schreibt die Betriebsanleitung vor? Das sind hier zunächst die zentralen Fragen. Auch spezielle betriebliche Anweisungen gehören zum Lernprogramm.

Gliederung und Umfang der Ausbildung 
Ausbildungsstufen          
Die Ausbildung gliedert sich im Wesentlichen in die drei Stufen
-   allgemeine   Ausbildung   
-   Zusatzausbildung   
-   betriebliche   Ausbildung
 
Stufe 1:
Allgemeine Ausbildung theoretischer Teil:
Sicherheitsbestimmungen  
Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen, Gerätetechnik
z.B. Standsicherheit, Antriebsarten

praktischer Teil:
Aufnehmen, Transportieren, Absetzen und Stapeln von Lasten
Gebrauch von üblichen Anbaugeräten

Im Einzelnen wird der Aufbau eines Gabelstaplers und das Zusammenspiel seiner Komponenten aus Mechanik, Elektrik, Elektronik und Hydraulik sowie die Funktionsweise der unterschiedlichen Anbaugeräte thematisiert.


Sicherheit



In einen anderen Baustein werden Kenntnisse zu Sicherheitsfragen vermittelt – beispielsweise die tägliche Funktionskontrolle, die wiederkehrenden Prüfungen der Flurförderzeuge durch einen Sachkundigen oder Informationen über den Umgang mit Betriebsstoffen und Batterien. Auch die grundsätzlichen Fahrfunktionen und deren Unterschied zu einem Kfz sowie die Besonderheiten der Lastaufnahmemittel werden dargestellt.


Verkehrsregeln


Die allgemeinen Regeln im betrieblichen Staplerverkehr werden sich den künftigen Staplerfahrern relativ schnell erschließen. Vom Anfahren bis zum Abstellen und Sichern gegen Wegrollen sind es im Grunde die gleichen wie im Straßenverkehr. So wird rechts gefahren und links überholt. Angepasste Geschwindigkeiten zur Einhaltung der Anhaltewege, Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers und die Nutzung akustischer Signal finden sich ebenfalls wieder. Und natürliche spezielle Eigenheiten des Staplerbetriebs mit und ohne Fracht.


Verkehrsflächen


Fahrwege und ihre Eigenschaften sind ein wichtiger Teil im Ausbildungsprogramm für Staplerfahrer. Von Fahrwegmarkierungen, der Tragfähigkeit des Untergrundes über das Befahren von Ladebrücken und Aufzügen bis hin zu Durchfahrten von Engstellen und Toren sowie zum Be- und Entladen von Lastzügen und Bahnwaggons reicht die Palette der Themen rund um das Fahren in unterschiedlichsten Situationen. Text

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