Bedienen von Hubarbeitsbühnen

Ausbildung zum arbeiten mit Hubarbeitsbühnen
Bediener von Hubarbeitsbühnen:
Beim Umgang mit Hubarbeitsbühnen steht die Sicherheit an erster Stelle. Um Unfälle zu verhindern, müssen die Arbeitskräfte bestens und regelmäßig geschult werden. Wir bieten sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene Kurse, die in kompakter Form das nötige Wissen vermitteln. Die Schulungen orientieren sich an den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer ein

Zertifikat und den Befähigungsnachweis nach DGUV 308-008.

Beim Umgang mit Hubarbeitsbühnen steht die Sicherheit an erster Stelle. Um Unfälle zu verhindern, müssen die Arbeitskräfte bestens und regelmäßig geschult werden. Wir bieten sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene Kurse, die in kompakter Form das nötige Wissen vermitteln. Die Schulungen orientieren sich an den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat und den Befähigungsnachweis nach DGUV 308-008.
Inhalte

    1. Tag:
Theoretische Ausbildung
        Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
        Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
        Betrieb allgemein
        Übernahme und Transport der Maschine
        Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
        Arbeiten mit der Maschine
        Tägliche Einsatzprüfung
        Unfallgeschehen
        Sondereinsätze
        Theoretische Prüfung
        Einweisung an der Hubarbeitsbühne
        Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
        Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)
        Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)
        Einüben der Steuerungsfunktionen
        Einüben der Funktion des Notablass
        Praktische Abschlussprüfung

Jährliche Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Vorschrift 1
Wie in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 100-001 § 4 (Unterweisung der Versicherten) gefordert, müssen Bediener von Hubarbeitsbühnen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Hierzu biete ich Unterweisungen an und Sie kommen Ihrer Weiterbildungspflichten nach.
Inhalte:
    Rechtliche Grundlagen
    Betriebsanweisung für Hubarbeitsbühnen
    DGUV Vorschrift 1
    DGUV Regel 100-500
    DGUV Grundsatz 308-008
    DGUV Grundsatz 309-003
    Aktuelle Themen aus dem Unternehmen

Anforderungen nach DGUV 308-008 werden hierbei erfüllt
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