Bediener von Hubarbeitsbühnen: Beim Umgang mit Hubarbeitsbühnen steht die Sicherheit an erster Stelle. Um Unfälle zu verhindern, müssen die Arbeitskräfte bestens und regelmäßig geschult werden. Wir bieten sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene Kurse, die in kompakter Form das nötige Wissen vermitteln. Die Schulungen orientieren sich an den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer ein
Zertifikat und den Befähigungsnachweis nach DGUV 308-008.
Beim Umgang mit Hubarbeitsbühnen steht die Sicherheit an erster Stelle. Um Unfälle zu verhindern, müssen die Arbeitskräfte bestens und regelmäßig geschult werden. Wir bieten sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene Kurse, die in kompakter Form das nötige Wissen vermitteln. Die Schulungen orientieren sich an den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat und den Befähigungsnachweis nach DGUV 308-008. Inhalte
1. Tag: Theoretische Ausbildung Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten Betrieb allgemein Übernahme und Transport der Maschine Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort Arbeiten mit der Maschine Tägliche Einsatzprüfung Unfallgeschehen Sondereinsätze Theoretische Prüfung Einweisung an der Hubarbeitsbühne Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung) Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung) Einüben der Steuerungsfunktionen Einüben der Funktion des Notablass Praktische Abschlussprüfung
Jährliche Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Vorschrift 1 Wie in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 100-001 § 4 (Unterweisung der Versicherten) gefordert, müssen Bediener von Hubarbeitsbühnen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Hierzu biete ich Unterweisungen an und Sie kommen Ihrer Weiterbildungspflichten nach. Inhalte: Rechtliche Grundlagen Betriebsanweisung für Hubarbeitsbühnen DGUV Vorschrift 1 DGUV Regel 100-500 DGUV Grundsatz 308-008 DGUV Grundsatz 309-003 Aktuelle Themen aus dem Unternehmen
Anforderungen nach DGUV 308-008 werden hierbei erfüllt