Kranausbildung

Kranführer
Kranführerfortbildung (Turmdrehkrane)
Kranführergrundlehrgang (Lkw-Ladekrane)
Jährliche Unterweisung für Baumaschinen- und Kranführer nach DGUV Vorschrift 1 § 4
Kranarbeiten sind eine verantwortungsvolle Aufgabe, gerade in Anbetracht möglicher Gefahren.Kranführer Ausbildung Deshalb ist eine sorgfältige Unterweisung von Personen, die mit dem Führen von Kranen betraut werden sollen, erforderlich. Wenn Sie effektiv und sicher als Kranführer arbeiten möchten, sollten Sie deshalb alle Maßnahmen kennen, die Ihre Gesundheit und Ihr Leben beim Betrieb einer Krananlage schützen. Nach dem DGUV Grundsatz 309-003 trägt der Unternehmer die Verantwortung nur ausgebildete Kranführer einzusetzen.

In der Ausbildung zum Kranführer vermitteln wir Ihnen die von der DGUV vorgegebenen Inhalte. Dabei achten wir auf eine anschauliche und praxisnahe Wissensvermittlung in angenehmer Lernumgebung. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie den Kranführerschein.
Kranführergrundlehrgang (Brücken- und Portalkrane)
Einen Kran zweckmäßig und sicher zu steuern, erfordert Kenntnisse, Geschicklichkeit und Übung. Den Grundstein für diese Sicherheit im Führen Ihres Krans legen Sie in unserem Grundlehrgang.
Die Lasten und Güter, die Sie mit einem Brücken- oder Portalkran verheben sollen, machen durch Ihr Gewicht oder sperrige Abmessungen Ihre Arbeit zu einem riskanten Unterfangen. Die Lasten werden unter Umständen über Personen oder Sachwerte hinweg bewegt. Oder es befinden sich Gefahrenquellen im Bewegungsbereich des Krans. Es liegt dann an Ihren Fertigkeiten als Kranführer, einen Unfall zu vermeiden. Sie sollten dazu grundsätzlich mit der Physik eines Krans vertraut sein, um mögliche Risiken sicher erkennen zu können. Aber auch die Transportaufgaben selbst erfordern sicheres Können: Beim feinfühligen Anheben und Absetzen der Ladung, wenn eine Pendelbewegung aufgefangen werden muss oder auch beim korrekten Anschlagen der Ladung am Kranhaken.
Inhalte

    Vorschriften zum Betrieb von Kranen, DGUV Vorschrift 52 (BGV D6)
    Winden, Hub- und Zuggeräte, DGUV Vorschrift 54 (BGV D8)
    Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb, DGUV Regel 100-500 (BGR 500)
    Rechtliche Grundlagen
    Anschlag- und Lastaufnahmemittel
    Aufgaben und Pflichten des Kranführers
    Schriftliche Abschlussprüfung
    Vielfältige praktische Übungen mit der Krananlage
    Praktische Abschlussprüfung

Dauer

1-4 Tage nach Vorgabe des Betrieblichen Ablaufs

Teilnehmerkreis:

Personen, die Brückenkrane, Portalkrane, Säulenschwenkkrane und ähnliches Gerät bedienen sollen Voraussetzungen:

Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung.

Abschluss
Zertifikat und Befähigungsnachweis der BG Arbeitsschutz

Hinweis:
Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und Schutzhelm mit.
Referent

Fachdozent im Arbeitsschutz
Ihr Nutzen
Durch die Ausbildung nach DGUV Grundsatz 309-003 lernen Sie die rechtlichen Grundlagen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen an Kranführer kennen.
Sie erlangen grundlegende Kentnisse für den sicheren Betrieb von Brücken- und Portalkranen.

Sie erwerben mit dem Befähigungsnachweis zum Kranführer ein solides Fundament für die spätere berufliche Tätigkeit.

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