Kranführer
Kranführerfortbildung (Turmdrehkrane)
Kranführergrundlehrgang (Lkw-Ladekrane)
Jährliche Unterweisung für Baumaschinen- und Kranführer nach DGUV Vorschrift 1 § 4
Kranführergrundlehrgang (Brücken- und Portalkrane)
Einen Kran zweckmäßig und sicher zu steuern, erfordert Kenntnisse, Geschicklichkeit und Übung. Den Grundstein für diese Sicherheit im Führen Ihres Krans legen Sie in unserem Grundlehrgang.
Die Lasten und Güter, die Sie mit einem Brücken- oder Portalkran verheben sollen, machen durch Ihr Gewicht oder sperrige Abmessungen Ihre Arbeit zu einem riskanten Unterfangen. Die Lasten werden unter Umständen über Personen oder Sachwerte hinweg bewegt. Oder es befinden sich Gefahrenquellen im Bewegungsbereich des Krans. Es liegt dann an Ihren Fertigkeiten als Kranführer, einen Unfall zu vermeiden. Sie sollten dazu grundsätzlich mit der Physik eines Krans vertraut sein, um mögliche Risiken sicher erkennen zu können. Aber auch die Transportaufgaben selbst erfordern sicheres Können: Beim feinfühligen Anheben und Absetzen der Ladung, wenn eine Pendelbewegung aufgefangen werden muss oder auch beim korrekten Anschlagen der Ladung am Kranhaken.
Inhalte
Vorschriften zum Betrieb von Kranen, DGUV Vorschrift 52 (BGV D6)
Winden, Hub- und Zuggeräte, DGUV Vorschrift 54 (BGV D8)
Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb, DGUV Regel 100-500 (BGR 500)
Rechtliche Grundlagen
Anschlag- und Lastaufnahmemittel
Aufgaben und Pflichten des Kranführers
Schriftliche Abschlussprüfung
Vielfältige praktische Übungen mit der Krananlage
Praktische Abschlussprüfung
Dauer
1-4 Tage nach Vorgabe des Betrieblichen Ablaufs
Teilnehmerkreis:
Personen, die Brückenkrane, Portalkrane, Säulenschwenkkrane und ähnliches Gerät bedienen sollen Voraussetzungen:
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung.
Abschluss
Zertifikat und Befähigungsnachweis der BG Arbeitsschutz
Hinweis:
Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und Schutzhelm mit.
Referent
Fachdozent im Arbeitsschutz
Ihr Nutzen
Durch die Ausbildung nach DGUV Grundsatz 309-003 lernen Sie die rechtlichen Grundlagen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen an Kranführer kennen.
Sie erlangen grundlegende Kentnisse für den sicheren Betrieb von Brücken- und Portalkranen.
Sie erwerben mit dem Befähigungsnachweis zum Kranführer ein solides Fundament für die spätere berufliche Tätigkeit.