* Baustellenvorankündigung/Die Vorankündigung einer Baumaßnahme hat durch den Bauherrn spätestens zwei Wochen vor Baubeginn bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde zu erfolgen. Hierbei helfen wir Ihnen
* Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan /Ein (SiGePlan) muss erstellt werden, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden
* Baustellenbegehungen mit ausführlicher Dokumentation
Koordination nach Allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes“nach § 4 Arbeitsschutzgesetz
* Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
/ Mit der Unterlage schafft der Bauherr/Koordinator eine Voraussetzung für die sicherheits- und gesundheitsgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.
Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).