Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden soweit es geht einzuschränken.
Folglich gliedert sich der vorbeugende Brandschutz in den:
* Baulichen Brandschutz
* Anlagentechnischen Brandschutz
* Organisatorischer Brandschutz.
im Rahmen dieser Tätigkeit obliegen uns folgende Aufgaben:
1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
6. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen der Feuerversicherung
7.Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der
Löschmittel
8.Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf.Aktualisierung .
9. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
10.Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung
11. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
12. Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben
Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
13. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten,
Gasen usw.
14. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
15. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
16. Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
17. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
18.wirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von
brandschutztechnischen Einrichtungen
19.Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz