Brandschutzbeauftragter

Vorbeugender Brandschutz / wir stellen  den
 Brandschutzbeauftragten

Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden soweit es geht einzuschränken.

Folglich gliedert sich der vorbeugende Brandschutz in den:
  * Baulichen Brandschutz
  * Anlagentechnischen Brandschutz
  * Organisatorischer Brandschutz.

 im Rahmen dieser Tätigkeit obliegen uns folgende Aufgaben:

1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung

2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen

3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe

4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren

5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen

6. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen der Feuerversicherung

7.Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der
Löschmittel

8.Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf.Aktualisierung .

9. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen

10.Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung

11. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz

12. Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben
Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)

13. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten,
Gasen usw.

14. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege

15. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen

16. Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen

17. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden

18.wirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von
brandschutztechnischen Einrichtungen

19.Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz 


Bestellung des Brandschutzbeauftragten

INFO

Uns geht es darum, Inhalte zu schaffen, die gerne gelesen werden. Und ein Mehrwert Ihres Unternehmens ist!

Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes (=Feuer und Rauch)[1] oder die Ausbreitung eines Brandes vorbeugen (vorbeugender Brandschutz oder Brandverhütung), und welche die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen (abwehrender Brandschutz).

Brandschutz ist vielschichtig und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Daher finden sich zum Beispiel in Deutschland Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften wie zum Beispiel den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der sechzehn Bundesländer sowie zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Man unterscheidet den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz.

Organisatorischer Brandschutz
Dieser Punkt umschreibt die Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten sowie die Erstellung von Alarmplänen, Brandschutzordnung und Brandschutzplänen. Aber auch die Schulung beim Umgang mit brennbaren Stoffen oder Zündquellen und das Verhalten nach Ausbruch eines Brandes fallen in dieses Gebiet.
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