Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte Ausbildung

Sicherheitsbeauftragte (Sibe) sollen den Unternehmer beim betrieblichen Arbeitsschutz unterstützen. Ihre Aufgabe ist es, insbesondere auf die spezifischen Gesundheits- und Unfallgefahren am Arbeitsplatz zu achten und auf ihre Verhütung hinzuwirken.
Aus dem Sozialgesetzbuch VII (§ 22 SGB VII) geht hervor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellt werden müssen. Sicherheitsbeauftragte achten insbesondere auf die spezifischen Gesundheits- und Unfallgefahren und auf ihre Verhütung. Mit ihren speziellen Orts-, Sach- und Fachkenntnissen können sie erkennen, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen am Arbeitsplatz vorhanden sind. Sie haben eine Vorbildfunktion und sollen als Multiplikatoren durch ihr kollegiales Verhalten auf ihre Mitarbeiter einwirken, damit diese die Sicherheitsrichtlinien und Schutzmaßnahmen einhalten.

Unfall- und Gesundheitsgefahren frühzeitig erkennen Sicherheitsbeauftragter - Grundlehrgang (§ 22 SGB VII)

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten ist der Unternehmer zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten verpflichtet – das verlangt das Sozialgesetzbuch VII in § 22. Wie viele, das richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten und den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren. Auch die zeitliche, räumliche und fachliche Nähe des zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten sind Kriterien für die Bestimmung der notwendigen Zahl von Sicherheitsbeauftragten. Der Sicherheitsbeauftragte leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen: Er hat die Aufgabe, den Unternehmer bzw. seinen Vorgesetzten in seinem Umfeld bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen. In dieser Schulung erhalten Sie in zwei Tagen das für diese verantwortungsvolle Aufgabe notwendige Rüstzeug: Unsere Experten informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter. Sie erhalten eine Einführung in die sicherheitstechnischen Einrichtungen, lernen die wichtigsten Gesundheitsgefahren und Unfallarten kennen und schätzen die Bedeutung und den Aufbau von betrieblichen Sicherheitsprogrammen professionell ein. Durch die praxisbezogene Vermittlung der Inhalte und zahlreicher Fallstudien sind Sie in der Lage, das Gelernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.

Inhalte


    Rechtsstruktur und Funktionen im Arbeitsschutz

    Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten

    Unfallarten

    Erkennen von Gefährdungen

    Persönliche Schutzausrüstung

    Gefährdungen durch Lärm

    Erste Hilfe

    Brandschutz

    Ergonomie

    Verkehrssicherheit


Dauer

1 Tag

Teilnehmerkreis:

Sicherheitsbeauftragte

Betriebsräte

Personen, die im Arbeitsschutz unterstützend tätig sind

Abschluss

Teilnahmebescheinigung Büro für Arbeits-und Gesundheitsschutz

Hinweis:

Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetzten-Funktion haben

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