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Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen

von Frank Stromeyer 05 Dez., 2019
Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Pflichten der Erstellung von Gefahrstoffverzeichniss Betriebsanweisungen und Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter
von Frank Stromeyer 24 März, 2019
von Frank Stromeyer 10 Jan., 2019
von Frank Stromeyer 29 Aug., 2018
Wir betreuen Sie in Ihrem Unternehmen und helfen Ihnen Rechtssicher zu arbeiten
von Frank Stromeyer 29 Aug., 2018
von Frank Stromeyer 05 Apr., 2018

Sicherheitstechnische Messungen
Lärmmessungen am Arbeitsplatz


Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 LärmVibrationsArbSchV bei Lärmeinwirkungen können Lärmmessungen erforderlich sein. Hierzu finden sich Festlegungen in § 3(1) LärmVibrationsArbSchV:

"Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten.

Ist dies der Fall, hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen. Dazu hat er die auftretenden Expositionen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten. Der Arbeitgeber kann sich die notwendigen Informationen beim Hersteller oder Inverkehrbringer von Arbeitsmitteln oder bei anderen ohne weiteres zugänglichen Quellen beschaffen. Lässt sich die Einhaltung der Auslöse- und Expositionsgrenzwerte nicht sicher ermitteln, hat er den Umfang der Exposition durch Messungen nach § 4 festzustellen. Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik festzulegen.“

von Frank Stromeyer 15 Feb., 2018
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von Frank Stromeyer 06 Feb., 2018
Ich habe den Sprung ins kalte Wasser gewagt und meiner Website einen Blog hinzugefügt. Schon immer wollte ich ohne große Mühe Informationen mit Besuchern teilen. Da ich dieses Projekt endlich in Angriff nehme, bin ich ganz aufgeregt. Besuchen Sie meine Website wieder! In diesem Blog finden Sie immer wieder Neuigkeiten.
von Frank Stromeyer 06 Feb., 2018
Jeder kann es:
Jeder kann mehr oder weniger gut einen Beitrag in einem Blog über ein Thema schreiben, das ihn interessiert. Jeder hat eine Stimme. Diejenigen mit der besten Stimme werden den Sprung an die Spitze schaffen.

Der Autor verleiht seiner Persönlichkeit Ausdruck:
In Blog-Beiträgen hat der Autor mehr Spielraum als in anderen Formaten, seine eigene Stimme und Persönlichkeit einzubringen.

Blogs bieten eine großartige Möglichkeit zur Massenkommunikation:
Sie können Menschen helfen, neue Dinge lernen, Ihr Publikum unterhalten - die Möglichkeiten sind so unbegrenzt wie aufregend. Blogger erreichen damit ein riesiges Publikum.

Geld verdienen können Sie auch:

Mit dem richtigen Blog können Sie durch Werbung und gesponserte Beiträge gutes Geld verdienen.

Es erweitert den Gedankenhorizont:
Gedankengänge lassen sich besser in gutgeschriebenen Blog-Beiträgen ausdrücken als in beliebigen, unreflektierten Statusmeldungen auf Facebook.

Gründen Sie Ihre eigene Community:
Als Blogger baut man eine Verbindung zu anderen Menschen auf, mit denen man Interessen teilt. Indem Sie Ihrer Community Ihre Vorstellungen und Meinungen mitteilen, können Sie zum Vordenker werden.

Ihr SEO profitiert davon:
Wenn Sie auf Ihrer Website für aktuelle und relevante Inhalte sorgen, kann Ihr Blog ihrem SEO-Ranking und Ihrem Geschäft einen Schub verleihen.

Besucher kehren auf Ihre Website zurück:

Wenn Sie Ihren Blog regelmäßig pflegen und starke Inhalte präsentieren, binden Sie auch Besucher an sich und verhelfen Ihrer Website zu mehr Traffic.

Es kostet nichts:
Ein Blog-Beitrag kostet nichts, sodass Sie sich nicht zurückhalten müssen, wenn Sie etwas zu sagen haben.

Werden Sie zu einem Vordenker:

In Ihrem Blog können Sie Ihrer Originalität und Individualität freien Lauf lassen. Wenn die Leute Ihre Ideen mögen, können Sie in Ihrer Branche zum Vordenker werden.

Was lieben Sie sonst noch am Bloggen? Sagen Sie es uns!
von Frank Stromeyer 05 Dez., 2019
Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Pflichten der Erstellung von Gefahrstoffverzeichniss Betriebsanweisungen und Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter
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