Regalprüfung

                                                                 Regalprüfung nach DIN EN 15635
Rechtsgrundlage für die Durchführung von Regalprüfungen
Die Rechtsgrundlage für die Durchführung von Prüfungen an technischen Arbeitsmitteln ist in
Deutschland die Betriebssicherheitsverordnung. Dies gilt auch für Regale bzw. Lagereinrichtungen.  Die  Rechtsgrundlage  ist  nicht
die  Europäische  Norm  DIN  EN  15635,  wie  verschiedentlich behauptet!
Die Norm DIN EN 15635 enthält neben benutzerbezogenen Aspekten jedoch Empfehlungen in Bezug auf Inspektion und Schadensbeurteilung von Lagereinrichtungen. Wird die Prüfung
einer Lagereinrichtung entsprechend den Vorgaben der  DIN EN 15635 durchgeführt,  ist davon auszugehen, dass dann die Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt sind. Regalanlagen gelten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als Arbeitsmittel. Der Arbeitgeber ist deshalb gemäß §3 BetrSichV verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung  für den Umgang mit Ihnen zu erstellen und die Anlagen nach §10 BetrSichV durch eine befähigte Person prüfen zu lassen.

 Prüffristen
Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen sind nach §3 BetrSichV vom Arbeitgeber eigenverantwortlich zu ermitteln und festzulegen. Die DIN EN 15636 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen und die BGR 234 Lagereinrichtungen und –geräte bilden aktuell den Stand der Technik ab und sind vom Arbeitgeber beim Festlegen der Fristen einzubeziehen.

Sowohl BGR 234 als auch die DIN EN 15636 legen eine sogenannte „Experteninspektion“ fest, die mindestens alle 12 Monate von einer „befähigten Person“ durchgeführt wird.
 In kürzeren Abständen sind Inspektionen und Sichtkontrollen durchzuführen. Der Prüfrhythmus wird vom Lagerverantwortlichen auf Grundlage der Risikoanalyse festgelegt. Auch diese Überprüfungen werden von einer befähigten Person durchgeführt.
Der Unterschied zwischen der Experteninspektion und den Inspektionen/Sichtkontrollen liegt im Umfang der Prüfung. Die häufigere Inspektion/Sichtkontrolle kann auf Teile beschränkt werden, bei denen Beschädigungen zu erwarten sind. Die Experteninspektion bezieht alle Regalelemente mit ein.

Bauteile Zustand / Beschädigung  Verformung, Risse, Korrosion, Verschleiß, Bohrungen, etc.      Anfahrschutz     Fachböden     Fachwerk     Kragarme     ...  Aufbau, Bedienung, Verkehrswege      Bauteile / Anbauten zulässig gem. Spezifikation     Lagermaterial ordnungsgemäß eingelagert     Ladungsträger zulässig gem. Spezifikation     Regal - lotrechter Stand     ...  Schutzmaßnahmen  Vorhanden gegen      Anfahren     Umfallen     Durchfallen     Herabfallen     ...  ...
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